Erklärung zur Barrierefreiheit

Die hoerl Information Management GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente (z. B. AGB) sind ggf. nicht vollständig barrierefrei aufbereitet

Maßnahmen zur Verbesserung

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website. Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie
  • ARIA-Attribute für interaktive Elemente (Navigation, Filter, Simulationen)
  • Unterstützung von prefers-reduced-motion für bewegungsreduzierte Darstellung
  • Fokus-Indikatoren für Tastaturnavigation
  • Responsive Gestaltung für verschiedene Bildschirmgrößen
  • KI-generierte Bilder sind gemäß EU AI Act als solche gekennzeichnet
  • Dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet, inhaltstragende Bilder haben Alternativtexte
  • Text- und Bedienelemente erfüllen die Kontrastanforderungen (mindestens 4,5 : 1 für Text)
  • Menüs, Filter und Simulationen sind vollständig per Tastatur bedienbar

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

hoerl Information Management GmbH
Silberburgstr. 126, 70176 Stuttgart
Tel: +49 711 9334252-0
E-Mail: info@hoerl-im.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilte Barriere zu beseitigen bzw. Ihnen die Information in einem barrierefreien Format zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Meinung sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Diese Erklärung wurde am 4. August 2026 erstellt und am 28. Oktober 2026 nach der Überarbeitung der Website aktualisiert.