Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Leistungen der hoerl Information Management GmbH · Stand: Februar 2023
1. Allgemeines / Einleitung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB" genannt) der hoerl Information Management GmbH (die leistungserbringende und vertragschließende Gesellschaft der hoerl IM Gruppe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, nachfolgend nur „hoerl IM" genannt) sind Bestandteil eines jeden Angebots von hoerl IM und gelten für jede Beauftragung von und für jeden Vertrag mit hoerl IM im Zusammenhang mit digitalen Leistungen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen (nachfolgend auch „Bedingungen" genannt) des Kunden (nachfolgend auch „Vertragspartner" genannt) werden nur Vertragsbestandteil, wenn hoerl IM und der Vertragspartner dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die z. B. in einer Gegenbestätigung enthalten sind, kommen auch dann nicht zur Geltung, wenn hoerl IM diesen nicht gesondert widerspricht.
(3) Regelungen aus Angeboten von hoerl IM sowie individualvertragliche Regelungen zwischen hoerl IM und dem Vertragspartner gehen diesen AGB stets vor, wenn und soweit diese von den AGB abweichen.
2. Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Der von hoerl IM zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebot, auf Basis dessen die konkrete Beauftragung durch den Vertragspartner erfolgt.
(2) hoerl IM ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Dies können auch Drittunternehmen außerhalb der hoerl IM Gruppe sein.
3. Verfügbarkeit und Wartung
(1) Verfügbarkeit und Wartung betreffend Leistungen und Produkte Dritter richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Dritten.
(2) Sofern die Parteien für Leistungen und Produkte Dritter eine abweichende Vereinbarung treffen oder sofern es sich um hoerl IM-Produkte und -Leistungen handelt, bemüht sich hoerl IM, den Zugang permanent, soweit nicht abweichend vereinbart, zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht zugesagt.
(3) Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise beschränkt sein. hoerl IM wird die Nutzer über die Durchführung geplanter Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und deren Umfang rechtzeitig informieren.
4. Laufzeit und Abrechnung (Zahlungsbedingungen)
(1) Die Beauftragung zwischen hoerl IM und dem Vertragspartner wird, sofern Wartungsleistungen betroffen sind, mit einer festgelegten Laufzeit geschlossen. Sie ergibt sich für weitere Leistungen und hoerl IM-Produkte aus dem jeweiligen Angebot von hoerl IM.
(2) Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen ist, erfolgt die Vergütung stets auf Basis der aktuellen hoerl IM-Preisliste bzw. entsprechenden Vereinbarungen hierzu zwischen hoerl IM und dem Vertragspartner unter Berücksichtigung von Kosten Dritter.
(3) Die Parteien können einen Zahlungsplan vereinbaren. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird die Vergütung jeweils monatlich nachschüssig nach angefallenem Aufwand abgerechnet und fällig.
(4) Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
5. Technische Voraussetzungen
(1) Für die Nutzung von digitalen hoerl IM-Produkten sind die bewährten und nach aktuellem Stand der Technik üblichen technischen Voraussetzungen erforderlich.
(2) Der Vertragspartner muss insoweit sicherstellen, dass die bei ihm zum Einsatz kommende IT-Infrastruktur für die Nutzung von digitalen hoerl IM Produkten geeignet ist.
(3) Der Vertragspartner trifft mit angemessener Sorgfalt dem Schadenrisiko entsprechende Vorkehrungen für den Fall, dass Leistungen und/oder Produkte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten oder genutzt werden. Dies umfasst insbesondere dem Verlustrisiko angemessene, mindestens tägliche Datensicherungen, Störungsdiagnosen und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse in angemessener Form.
6. Nutzungsrechte
(1) Der Vertragspartner erhält für die Laufzeit der Beauftragung das nicht ausschließliche, nicht übertrag- oder unterlizenzierbare und durch die Bestimmungen dieser AGB sowie ggf. der anwendbaren Nutzungsbedingungen weiter definierte oder eingeschränkte Nutzungsrecht an dem jeweiligen hoerl IM-Produkt. Für Produkte Dritter gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
(2) Jede nicht ausdrücklich in diesen AGB sowie ggf. in den Nutzungsbedingungen aufgeführte Nutzung des hoerl IM-Produkts oder von Produkten Dritter ist verboten. Ggf. vorhandene Source Codes im Zusammenhang mit dem hoerl IM-Produkt oder von Produkten Dritter werden weder durch diese AGB noch durch die ggf. zum Einsatz kommenden Nutzungsbedingungen oder die Beauftragung an den Vertragspartner lizenziert.
7. Gewährleistung
(1) hoerl IM gewährleistet, dass sämtliche Leistungen professionell und unter Einsatz von angemessen qualifiziertem Personal erbracht werden.
(2) hoerl IM übernimmt keine Gewähr dafür, dass hoerl IM-Leistungen und/oder der Einsatz von hoerl IM-Produkten zu einem bestimmten Erfolg führen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend zwischen hoerl IM und dem Vertragspartner vereinbart.
(3) hoerl IM übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass der Einwahlvorgang über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Darüber hinaus gewährleistet hoerl IM nicht, dass ein etwaiger Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt.
(4) Auch darüber hinaus – auch ohne ausdrücklichen Ausschluss – wird keine Gewährleistung oder Garantie seitens hoerl IM übernommen.
8. Datenschutz und Datennutzung
(1) Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen hoerl IM und dem Vertragspartner verarbeitet hoerl IM als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Vertragspartners. hoerl IM verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
(2) Soweit erforderlich, z. B. falls hoerl IM personenbezogene Daten von Kunden und/oder Nutzern des Vertragspartners im Auftrag verarbeitet, werden hoerl IM und der Vertragspartner eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Art. 28 DSGVO abschließen.
(3) Darüber hinaus gestattet der Vertragspartner hoerl IM, Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und des Datenschutzes auch zu eigenen Zwecken von hoerl IM zu verarbeiten und räumt hoerl IM hierfür alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Einwilligungen ein.
9. Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei nur leicht fahrlässigem Verhalten von hoerl IM ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von hoerl IM auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(3) hoerl IM übernimmt für nicht verschuldete Schäden keine Haftung.
(4) Soweit die Haftung von hoerl IM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von hoerl IM.
10. Haftung und Gewährleistung für Produkte Dritter
Im Falle des Verkaufs oder der Vermittlung von Produkten Dritter beschränkt sich die Verantwortung und Haftung von hoerl IM auf Fälle, in denen hoerl IM eine Beratungspflicht, soweit bestehend, schuldhaft verletzt hat oder auf ein entsprechendes Auswahlverschulden. Da hoerl IM weder Hersteller noch Betreiber der ggf. zum Einsatz kommenden Produkte Dritter ist, sondern diese nur in Kooperation mit jeweiligen Dritten vertreibt oder nutzt bzw. vom Vertragspartner nutzen lässt, ist hoerl IM berechtigt, die eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Dritten an den Vertragspartner abzutreten. Der Vertragspartner nimmt die Abtretung bzw. die Abtretungen mit Beauftragung an.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber dem jeweiligen Dritten schriftlich geltend zu machen und durchzusetzen. Bis dahin ist der Vertragspartner im Umfang der abgetretenen Gewährleistungsansprüche gehindert, seine entsprechenden Ansprüche gegenüber hoerl IM geltend zu machen. hoerl IMs nachrangige Haftung besteht erst dann, wenn der Vertragspartner mit der außergerichtlichen Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Dritten erfolglos blieb.
Während der Dauer der Durchsetzung dieser Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Dritten ist der Lauf der Verjährung gegenüber hoerl IM gehemmt. Die Beschränkung auf die subsidiäre Haftung gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
11. Schutzrechte Dritter / Freistellung
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Nutzung von hoerl IM-Produkten Rechte Dritter nicht zu verletzen.
(2) Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber hoerl IM die Verletzung seiner Rechte behauptet, wird der Vertragspartner hoerl IM von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und jeglichen Schaden, der hoerl IM wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallender Gerichts- und angemessener Anwaltskosten, ersetzen. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner nachweist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
12. Kündigung
(1) Sofern eine feste Laufzeit vereinbart wurde, steht dem Vertragspartner kein Recht zur ordentlichen Kündigung der Beauftragung zu. Sofern die Beauftragung auf unbestimmte Zeit erfolgt, kann jede Partei diese mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Quartalsende ordentlich kündigen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund beider Parteien bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit mindestens in Textform zu erfolgen. Kündigungen des Vertragspartners sind an die Geschäftsführung von hoerl IM unter (vertrieb@hoerl-im.de) zu richten.
13. Höhere Gewalt
(1) hoerl IM haftet nicht für eine teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn diese Nichterfüllung ganz oder teilweise auf Umstände zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und die von hoerl IM nicht mit zumutbaren Mitteln beseitigt werden können („höhere Gewalt"). In jedem Fall gelten die folgenden Ereignisse als Fälle von höherer Gewalt: Streik, Aufruhr und bürgerliche Unruhen, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Piraterie, terroristische Bedrohungen, Sabotageakte, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben und Naturkatastrophen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), Regierungshandlungen oder wenn die oben genannten Umstände Unterlieferanten von hoerl IM betreffen.
(2) In einem Fall von höherer Gewalt werden die Pflichten von hoerl IM gemäß der jeweiligen Beauftragung so lange ausgesetzt, wie die Wirkung des Ereignisses höherer Gewalt andauert zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit im Anschluss daran. Dauern die Umstände für einen Zeitraum mehr als 90 Tagen an, ist hoerl IM zur Kündigung der Beauftragung berechtigt.
14. Änderung dieser AGB
hoerl IM ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrundeliegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen, durch die das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zum Nachteil des Vertragspartners nachhaltig und substanziell beeinträchtigt wird, sind hiernach nicht zulässig.
hoerl IM wird den Vertragspartner im Falle einer Änderung dieser AGB mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Vertragspartner bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hingewiesen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Auf diese AGB und die Beauftragung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von hoerl IM, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für den Vertragspartner ausschließlich. hoerl IM ist alternativ auch berechtigt, Klage gegen den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
hoerl Information Management GmbH · Stand: Februar 2023